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Pflegebedarf zu Hause — was nun?

  • Liby Karimpil
  • 25. Juni
  • 2 Min. Lesezeit

Ein Leitfaden für Familien in Neuss


Wenn ein Elternteil oder Angehöriger plötzlich Unterstützung braucht, fühlen sich viele Familien überfordert. Arzttermine, Pflegegrad, Kasse, Pflegedienst — alles auf einmal. Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, was zu tun ist.


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Schritt 1: Den Pflegegrad beantragen

Bei Pflegebedarf zu Hause ist der erste formale Schritt der Antrag auf einen Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse Ihres Angehörigen — das ist die Krankenkasse, bei der die Person versichert ist. Den Antrag können Sie telefonisch stellen; ein schriftlicher Folgeantrag ist nicht zwingend nötig.

Nach dem Antrag schickt der Medizinische Dienst (MD) einen Gutachter für ein Hausbesuchsgespräch. Dabei werden sechs Bereiche bewertet: kognitive Fähigkeiten, Mobilität, Selbstversorgung, Krankheitsbewältigung, Alltagsgestaltung und soziale Kontakte. Das Ergebnis entscheidet über den Pflegegrad (1–5) und damit über die Höhe der Kassenleistungen.

Tipp: Führen Sie vor dem Gutachterbesuch ein Pflegetagebuch — notieren Sie an mehreren Tagen, wie viel Zeit für welche Aufgaben benötigt wird. Das stärkt die Einschätzung erheblich.


Schritt 2: Einen ambulanten Pflegedienst auswählen

Sobald ein Pflegegrad vorliegt — oder auch schon währenddessen — können Sie einen ambulanten Pflegedienst kontaktieren. Ein seriöser Pflegedienst kommt zu einem kostenlosen Erstgespräch zu Ihnen nach Hause, bewertet den Bedarf und erklärt, welche Leistungen die Kasse übernimmt.

Worauf Sie achten sollten:

  • Feste Bezugspflegekräfte: Kommen immer dieselben Personen? Kontinuität ist besonders bei Demenz und Palliativpflege entscheidend.

  • Abrechnung mit allen Kassen: Der Dienst sollte SGB V und SGB XI abrechnen können.

  • Erreichbarkeit: Gibt es eine Ansprechperson, die schnell reagiert — auch wenn etwas Unerwartetes passiert?

  • Spezialisierungen: Hat der Dienst Fachkräfte für besondere Bedürfnisse, z. B. Wundversorgung oder Demenzpflege?


Schritt 3: Leistungen und Kosten verstehen

Die Pflegeversicherung übernimmt Grundpflegeleistungen nach SGB XI (Körperpflege, Mobilisation, Hauswirtschaft) und Behandlungspflegeleistungen nach SGB V (Medikamentengabe, Wundversorgung, Injektionen). Was die Kasse nicht abdeckt, zahlen Sie selbst — der Pflegedienst sollte Ihnen das transparent im Voraus aufschlüsseln.

Viele Familien sind überrascht, wie wenig sie am Ende selbst zahlen, wenn alle verfügbaren Leistungen richtig beantragt werden. Fragen Sie explizit nach Leistungen nach §45a/b SGB XI (Betreuungsleistungen) und nach dem Entlastungsbetrag (125 € monatlich), der zusätzlich zur Verfügung steht.


Schritt 4: Die Pflege begleiten

Ambulante Pflege ist keine Übergabe der Verantwortung — sie ist eine Zusammenarbeit zwischen Pflegedienst, Familie und dem pflegebedürftigen Menschen. Gute Pflegedienste informieren Angehörige regelmäßig, binden sie in Entscheidungen ein und sind erreichbar, wenn Fragen entstehen.

Falls Sie in Neuss oder dem Neusser Norden nach ambulanter Pflege suchen: K.A.N. Kranken- und Altenpflege Neuss bietet ein kostenloses Erstgespräch an — persönlich zu Ihnen nach Hause oder telefonisch.



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